Eine Personengesellschaft ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Personen zu einem gemeinsamen Zweck. Zu den häufigsten Formen zählen die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG).
Haftung und Mitwirkung
Kennzeichnend für Personengesellschaften ist, dass die Gesellschafter persönlich mitwirken und für Verbindlichkeiten der Gesellschaft grundsätzlich auch mit ihrem Privatvermögen haften. Bei der KG gibt es davon eine Ausnahme, dort haftet der Kommanditist nur in Höhe seiner Einlage, während der Komplementär unbeschränkt einsteht. Die Gründung ist im Vergleich zu einer Kapitalgesellschaft oft weniger formell. Welche Rechtsform zu Ihren Plänen passt, klären wir gemeinsam im Rahmen Ihrer Existenzgründung.
Besteuerung
Die Personengesellschaft selbst zahlt keine eigene Einkommen- oder Körperschaftsteuer auf den Gewinn. Stattdessen wird der Gewinn den Gesellschaftern zugerechnet und bei ihnen im Rahmen der Einkommensteuer erfasst. Übt die Gesellschaft eine gewerbliche Tätigkeit aus, kann zusätzlich Gewerbesteuer anfallen. Für die Verteilung des Gewinns ist der Gesellschaftsvertrag maßgeblich, ergänzt durch die gesetzlichen Regelungen.
Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.