Steuerlexikon · Buchführung

Privatentnahme


Eine Privatentnahme liegt vor, wenn ein Unternehmer Geld, Waren oder andere Werte aus seinem Betrieb für private Zwecke entnimmt. Sie kommt vor allem bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften vor, bei denen Inhaber kein festes Gehalt beziehen, sondern sich aus dem Betrieb bedienen.

Was als Entnahme gilt

Am häufigsten ist die Geldentnahme vom betrieblichen Konto für den privaten Lebensunterhalt. Daneben gibt es Sachentnahmen, etwa wenn Waren aus dem eigenen Sortiment privat verbraucht werden, oder die private Nutzung betrieblicher Gegenstände, beispielsweise eines Fahrzeugs. Solche Vorgänge müssen erfasst werden, damit der betriebliche Bereich klar vom privaten getrennt bleibt. Entnahmen mindern das Eigenkapital, weil dem Betrieb Mittel entzogen werden.

Steuerliche Bedeutung

Eine reine Geldentnahme ist für sich genommen kein steuerpflichtiger Gewinn, weil sie nur bereits erfasste Mittel verschiebt. Sachentnahmen und die private Nutzung betrieblicher Güter sind dagegen zu bewerten und erhöhen den Gewinn, damit kein unversteuerter Vorteil entsteht. Eine ordentliche Erfassung ist daher wichtig. Wie Sie Privatentnahmen in Ihrer Finanzbuchhaltung korrekt behandeln, besprechen wir gerne mit Ihnen.

Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.