Ein privates Veräußerungsgeschäft liegt vor, wenn eine Privatperson bestimmte Vermögenswerte innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist zwischen Anschaffung und Verkauf wieder veräußert. Der dabei erzielte Gewinn kann steuerpflichtig sein. Früher wurde dafür auch der Begriff Spekulationsgeschäft verwendet.
Typische Fälle
Betroffen sind vor allem Immobilien, die nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden, sowie andere bewegliche Wirtschaftsgüter. Verkauft jemand eine vermietete Immobilie innerhalb der gesetzlichen Frist mit Gewinn, kann dieser Gewinn der Einkommensteuer unterliegen. Für selbst genutztes Wohneigentum gelten gesonderte Ausnahmen. Veräußerungen außerhalb der Frist sind in der Regel nicht steuerbar. Gewinne aus Wertpapieren werden hingegen meist über die Abgeltungsteuer erfasst und fallen nicht unter diese Regelung.
Was steuerlich gilt
Maßgeblich ist der Unterschied zwischen Verkaufspreis und Anschaffungskosten, vermindert um bestimmte abziehbare Aufwendungen. Erst wenn der Gesamtgewinn aus solchen Geschäften innerhalb eines Jahres eine gesetzlich festgelegte Freigrenze übersteigt, wird er steuerlich erfasst. Da die Fristen und Ausnahmen komplex sind, lohnt sich eine frühzeitige Prüfung. Gerne begleiten wir Sie im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung.
Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.