Der Progressionsvorbehalt ist eine Regelung, nach der bestimmte steuerfreie Einkünfte zwar selbst nicht besteuert werden, aber den Steuersatz für Ihr übriges Einkommen erhöhen. Er hängt mit dem ansteigenden Steuertarif der Einkommensteuer zusammen.
Welche Leistungen betroffen sind
Dem Progressionsvorbehalt unterliegen vor allem bestimmte staatliche Lohnersatzleistungen. Dazu zählen zum Beispiel Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Elterngeld oder Mutterschaftsgeld. Auch bestimmte ausländische Einkünfte, die in Deutschland steuerfrei sind, können darunterfallen.
Wie sich das auswirkt
Bei der Berechnung wird zunächst ein besonderer Steuersatz ermittelt, als ob die steuerfreie Leistung mitversteuert würde. Dieser höhere Steuersatz wird dann nur auf Ihr tatsächlich steuerpflichtiges Einkommen angewendet. Die Ersatzleistung selbst bleibt steuerfrei, kann aber dazu führen, dass auf Ihr übriges Einkommen mehr Steuer entfällt. Das überrascht viele, wenn nach dem Bezug solcher Leistungen eine Nachzahlung entsteht. Wie sich das in Ihrem Fall auswirkt, ordnen wir gerne im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung ein.
Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.