Der Regelsteuersatz ist der allgemeine Steuersatz der Umsatzsteuer, der für die meisten Lieferungen und Leistungen gilt. Er kommt immer dann zur Anwendung, wenn kein ermäßigter Steuersatz oder eine Steuerbefreiung vorgesehen ist.
Anwendung
Soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, wird auf das Entgelt der jeweils geltende Regelsteuersatz aufgeschlagen und in der Rechnung offen ausgewiesen. Der größte Teil der gewerblichen Umsätze unterliegt diesem Satz. Für bestimmte, im Gesetz ausdrücklich benannte Umsätze gilt dagegen ein ermäßigter Steuersatz, und einzelne Umsätze sind ganz von der Steuer befreit.
Was bei der Rechnung zu beachten ist
Der zutreffende Steuersatz muss in der Rechnung korrekt angegeben werden, da er Grundlage für die Steuerschuld und für den Vorsteuerabzug des Empfängers ist. Ein falsch ausgewiesener Steuerbetrag kann zu Nachforderungen oder zu einer zusätzlich geschuldeten Steuer führen. Welcher Satz im Einzelfall gilt, lässt sich nicht immer auf den ersten Blick erkennen. Im Rahmen der Finanzbuchhaltung sorgen wir für die zutreffende Zuordnung Ihrer Umsätze.
Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.