Steuerlexikon · Buchführung

Rücklage


Eine Rücklage ist ein Teil des Eigenkapitals, der nicht ausgeschüttet, sondern im Unternehmen belassen wird. Sie stärkt die finanzielle Basis eines Betriebs und dient als Reserve für künftige Aufgaben oder schwierigere Zeiten.

Arten von Rücklagen

Man unterscheidet vor allem Gewinnrücklagen und Kapitalrücklagen. Gewinnrücklagen entstehen, wenn erwirtschaftete und bereits versteuerte Gewinne nicht entnommen, sondern einbehalten werden. Kapitalrücklagen ergeben sich aus Einlagen, die über das gezeichnete Kapital hinaus geleistet werden. Bei Kapitalgesellschaften sind teils gesetzliche Rücklagen vorgeschrieben, daneben sind freiwillige Rücklagen möglich. In der Bilanz erscheinen Rücklagen innerhalb des Eigenkapitals auf der Passivseite.

Abgrenzung zur Rückstellung

Wichtig ist die Unterscheidung zur Rückstellung. Während eine Rücklage Teil des Eigenkapitals ist und aus versteuertem Gewinn gebildet wird, betrifft die Rückstellung eine ungewisse Verbindlichkeit gegenüber Dritten und mindert den Gewinn. Rücklagen dienen also der Vorsorge aus eigener Kraft, nicht der Abbildung drohender Verpflichtungen. Wie sich Rücklagen in Ihrem Jahresabschluss sinnvoll darstellen, besprechen wir gerne mit Ihnen.

Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.