Steuerlexikon · Buchführung

Rückstellung


Eine Rückstellung ist ein Bilanzposten für Verpflichtungen, die im laufenden Jahr wirtschaftlich verursacht wurden, deren genaue Höhe oder Eintritt aber noch ungewiss ist. Sie sorgt dafür, dass solche künftigen Belastungen bereits dem Jahr zugeordnet werden, in dem sie ihre Ursache haben.

Wann eine Rückstellung gebildet wird

Voraussetzung ist eine Verpflichtung gegenüber einem Dritten, die dem Grunde oder der Höhe nach ungewiss ist. Typische Beispiele sind Rückstellungen für drohende Steuernachzahlungen, für Gewährleistungen, für Prozessrisiken oder für die Aufbewahrung von Unterlagen. Der Betrag wird geschätzt und in der Bilanz auf der Passivseite ausgewiesen. Tritt die Verpflichtung später ein, wird die Rückstellung aufgelöst.

Abgrenzung zur Rücklage

Eine Rückstellung ist nicht mit einer Rücklage zu verwechseln. Die Rückstellung betrifft eine ungewisse Verbindlichkeit und mindert den Gewinn, während die Rücklage ein Teil des Eigenkapitals ist und aus bereits versteuertem Gewinn gebildet wird. Beide Posten werden im Rahmen des Jahresabschlusses ermittelt. Welche Rückstellungen in Ihrem Fall zulässig und sinnvoll sind, prüfen wir gemeinsam.

Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.