Ein Sachbezug ist ein Vorteil, den ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber nicht in Geld, sondern in Form einer Sach- oder Dienstleistung erhält. Typische Beispiele sind ein Dienstwagen zur privaten Nutzung, freie oder verbilligte Verpflegung sowie eine vom Arbeitgeber gestellte Unterkunft.
Steuerliche Behandlung
Weil ein Sachbezug einen geldwerten Vorteil darstellt, gehört er grundsätzlich zum steuerpflichtigen Arbeitslohn und ist in der Regel auch beitragspflichtig in der Sozialversicherung. Für die Besteuerung muss der Vorteil in Geld bewertet werden. Je nach Art des Bezugs gelten unterschiedliche Bewertungsverfahren, etwa amtliche Sachbezugswerte oder pauschale Methoden bei der privaten Nutzung eines Dienstwagens. Die richtige Erfassung im Lohn nehmen wir im Rahmen der Lohnabrechnung für Sie vor.
Freigrenzen und Ausnahmen
Für bestimmte Sachbezüge sieht der Gesetzgeber Freigrenzen oder Pauschalierungen vor, bis zu denen der Vorteil unter den jeweils geltenden Voraussetzungen steuerfrei bleiben kann. Wird eine solche Grenze überschritten, ist der Vorteil regelmäßig in vollem Umfang zu erfassen. Da die Regelungen im Detail unterschiedlich sind, lohnt sich eine genaue Prüfung im Einzelfall.
Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.