Ein Säumniszuschlag entsteht, wenn eine fällige Steuer nicht rechtzeitig gezahlt wird. Er ist ein gesetzlich festgelegter Zuschlag und soll die pünktliche Zahlung sicherstellen. Vom Verspätungszuschlag, der die verspätete Abgabe einer Erklärung betrifft, ist er zu unterscheiden.
Wie er entsteht
Maßgeblich ist der Fälligkeitstermin der Steuer, der sich aus dem Bescheid oder den gesetzlichen Vorgaben ergibt. Wird bis dahin nicht gezahlt, fällt der Säumniszuschlag an. Seine Höhe richtet sich nach dem rückständigen Betrag und der Dauer der Säumnis und ist im Gesetz geregelt. Der Säumniszuschlag entsteht in der Regel ohne gesondertes Verfahren allein durch die verspätete Zahlung.
Wie Sie ihn vermeiden
Säumniszuschläge lassen sich vermeiden, indem fällige Beträge rechtzeitig gezahlt werden, etwa durch ein Lastschriftmandat oder durch frühzeitige Überweisung. Ist eine fristgerechte Zahlung absehbar nicht möglich, kann ein Antrag auf Stundung sinnvoll sein. Bei der Überwachung Ihrer steuerlichen Fristen und Zahlungstermine unterstützen wir Sie gerne, damit es gar nicht erst zu Säumniszuschlägen kommt.
Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.