Die Schenkungsteuer ist eine Steuer, die anfällt, wenn jemand zu Lebzeiten Vermögen unentgeltlich an eine andere Person überträgt. Sie ist eng mit der Erbschaftsteuer verwandt und folgt weitgehend denselben Regeln, weshalb beide oft gemeinsam betrachtet werden.
Wie die Steuer bemessen wird
Wie bei der Erbschaftsteuer richten sich die Höhe der Freibeträge und der Steuersatz nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker und Beschenktem. Vom Wert der Zuwendung werden zunächst die jeweils geltenden persönlichen Freibeträge abgezogen, nur der übersteigende Betrag wird besteuert. Eine Besonderheit ist, dass diese Freibeträge innerhalb eines bestimmten Zeitraums genutzt und nach dessen Ablauf erneut in Anspruch genommen werden können. Das eröffnet Möglichkeiten, Vermögen über die Zeit verteilt zu übertragen.
Gestaltung mit Weitblick
Schenkungen werden häufig genutzt, um Vermögen frühzeitig auf die nächste Generation zu übertragen und steuerliche Freibeträge mehrfach auszuschöpfen. Auch besondere Regelungen, etwa zum Nießbrauch oder zu Betriebsvermögen, können dabei eine Rolle spielen. Bei Fragen rund um Erbschaft und Schenkung beraten wir Sie gerne und entwickeln eine passende Lösung.
Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.