Der Solidaritätszuschlag ist eine Ergänzungsabgabe, die zusätzlich zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer erhoben wird. Er wird nicht eigenständig auf das Einkommen berechnet, sondern als Zuschlag auf die festgesetzte Steuer.
Wie er berechnet wird
Bemessungsgrundlage ist die festgesetzte Einkommen- oder Körperschaftsteuer. Auf diesen Betrag wird der Zuschlag mit einem gesetzlich festgelegten Satz erhoben. Da er an die zugrunde liegende Steuer anknüpft, fällt er nur an, wenn überhaupt eine entsprechende Steuer festgesetzt wird.
Wer ihn heute noch zahlt
In den vergangenen Jahren wurde der Solidaritätszuschlag für einen Großteil der Steuerpflichtigen abgebaut. Durch eine gesetzlich festgelegte Freigrenze entfällt er für viele Bürgerinnen und Bürger inzwischen vollständig. Für höhere Einkommen sowie im Bereich der Kapitalerträge und der Körperschaftsteuer kann er weiterhin anfallen. Ob und in welcher Höhe der Solidaritätszuschlag Sie betrifft, ergibt sich aus Ihrer persönlichen Steuersituation, die wir gerne im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung für Sie einordnen.
Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.