Steuerlexikon · Buchführung

Soll und Haben


Soll und Haben sind die beiden Seiten eines Kontos in der doppelten Buchführung. Das Soll steht links, das Haben rechts. Jeder Geschäftsvorfall wird auf mindestens zwei Konten erfasst, einmal im Soll und einmal im Haben.

Was die Begriffe bedeuten

Die Wörter Soll und Haben sind zunächst nur Bezeichnungen für die linke und die rechte Kontoseite und sagen für sich genommen nichts über Plus oder Minus aus. Welche Seite einen Vorgang erhöht oder mindert, hängt von der Art des Kontos ab. Bei einem Bestandskonto auf der Aktivseite bedeuten Buchungen im Soll einen Zugang, im Haben einen Abgang. Bei Konten auf der Passivseite ist es umgekehrt.

Warum das Gleichgewicht zählt

In jedem Buchungssatz müssen die Beträge im Soll und im Haben übereinstimmen. Dieses Gleichgewicht ist das Kernprinzip der doppelten Buchführung und sorgt dafür, dass sich Fehler leichter erkennen lassen. Aus den Konten werden am Jahresende die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung entwickelt. Bei der korrekten Führung Ihrer Finanzbuchhaltung unterstützen wir Sie zuverlässig.

Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.