Steuerlexikon · Umsatzsteuer

Soll-Versteuerung


Die Soll-Versteuerung ist der Regelfall bei der Berechnung der Umsatzsteuer. Sie bedeutet eine Besteuerung nach vereinbarten Entgelten. Die Umsatzsteuer entsteht damit bereits dann, wenn die Leistung erbracht und in Rechnung gestellt wird, und nicht erst bei Zahlungseingang.

Was das in der Praxis heißt

Ein Unternehmen, das der Soll-Versteuerung unterliegt, muss die Umsatzsteuer aus einer Rechnung im Voranmeldungszeitraum der Leistung anmelden, auch wenn die Kundin oder der Kunde noch nicht gezahlt hat. Die Steuer ist also gegebenenfalls vorzufinanzieren. Wird eine Forderung später uneinbringlich, kann die zunächst angemeldete Steuer unter den gesetzlichen Voraussetzungen berichtigt werden.

Abgrenzung zur Ist-Versteuerung

Der Gegenbegriff ist die Ist-Versteuerung, bei der die Steuer erst mit dem Zahlungseingang entsteht. Diese kann unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag genutzt werden, etwa beim Unterschreiten bestimmter Grenzen oder bei bestimmten Berufsgruppen. Welche Methode für Sie günstiger ist, hängt von Ihrer Situation ab. Im Rahmen der Finanzbuchhaltung beraten wir Sie dazu und richten die Buchführung entsprechend ein.

Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.