Sonderausgaben sind bestimmte private Ausgaben, die das Steuerrecht zum Abzug zulässt, obwohl sie nicht beruflich veranlasst sind. Sie mindern das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast. Welche Ausgaben dazu zählen, ist gesetzlich geregelt.
Was dazugehört
Zu den Sonderausgaben gehören zum Beispiel bestimmte Versicherungsbeiträge, Beiträge zur Altersvorsorge, gezahlte Kirchensteuer, Spenden an anerkannte Organisationen sowie Kosten für die eigene Berufsausbildung. Auch Unterhaltsleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen abziehbar sein.
Abgrenzung und Wirkung
Sonderausgaben unterscheiden sich von Werbungskosten und Betriebsausgaben dadurch, dass sie der privaten Lebensführung zuzuordnen sind, aber dennoch berücksichtigt werden. Für viele dieser Ausgaben gelten gesetzlich festgelegte Höchstbeträge. Liegen keine nachgewiesenen Sonderausgaben vor, berücksichtigt das Finanzamt einen Pauschbetrag. Welche Ihrer Ausgaben als Sonderausgaben gelten und wie Sie diese richtig angeben, klären wir gerne im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung.
Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.