Steuerlexikon · Einkommensteuer

Steuerklasse-Wechsel


Ein Steuerklasse-Wechsel bezeichnet die Änderung der Lohnsteuerklasse, die für den monatlichen Lohnsteuerabzug von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern maßgeblich ist. Vor allem für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner kann ein Wechsel sinnvoll sein, weil die Wahl der Kombination beeinflusst, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird.

Wann ein Wechsel sinnvoll ist

Ein Wechsel ändert nicht die insgesamt zu zahlende Jahressteuer, sondern verteilt sie über das Jahr anders. Verdienen Partner unterschiedlich viel, kann eine angepasste Steuerklassenkombination dazu führen, dass dem Haushalt monatlich mehr netto bleibt. Auch bei Lohnersatzleistungen, etwa Eltern- oder Krankengeld, kann die gewählte Steuerklasse eine Rolle spielen, da deren Höhe teilweise vom Nettolohn abhängt. Die endgültige Abrechnung erfolgt über die Einkommensteuererklärung.

Wie der Wechsel abläuft

Der Wechsel wird beim Finanzamt beantragt, in der Regel über das dafür vorgesehene Formular. Ein Wechsel ist grundsätzlich auch mehrfach im Jahr möglich. Da sich die optimale Wahl nach der konkreten Einkommenssituation richtet, lohnt sich eine vorherige Prüfung. Gerne beraten wir Sie im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung zur passenden Kombination.

Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.