Eine Steuervorauszahlung ist eine laufende Zahlung auf die voraussichtliche Steuer eines Jahres, die vor der endgültigen Festsetzung zu leisten ist. Vorauszahlungen gibt es unter anderem bei der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer.
Wie sie festgesetzt werden
Das Finanzamt setzt die Vorauszahlungen in der Regel auf Grundlage der Steuer des letzten veranlagten Jahres fest und verteilt sie auf mehrere Termine im Jahr. Die einzelnen Beträge sind jeweils zu den festgesetzten Fälligkeitsterminen zu zahlen. Bei der späteren Veranlagung werden die geleisteten Vorauszahlungen auf die endgültige Steuer angerechnet. Ergibt sich eine höhere Steuer, kommt es zu einer Nachzahlung, andernfalls zu einer Erstattung.
Anpassung an die Lage
Verändern sich die Einkünfte deutlich, können die Vorauszahlungen auf Antrag angepasst werden, sowohl nach oben als auch nach unten. Eine rechtzeitige Anpassung vermeidet unnötige Nachzahlungen oder gebundene Liquidität. Bei der Prüfung und Anpassung Ihrer Vorauszahlungen unterstützen wir Sie gerne und behalten Ihre steuerliche Situation im Blick.
Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.