Steuerlexikon · Verfahren

Stundung


Eine Stundung ist der von der Finanzbehörde gewährte Aufschub der Fälligkeit einer Steuer. Die Steuer bleibt der Höhe nach bestehen, muss aber erst zu einem späteren Zeitpunkt oder in Raten gezahlt werden.

Wann sie in Betracht kommt

Eine Stundung setzt einen Antrag voraus und kommt in der Regel in Betracht, wenn die sofortige Zahlung eine erhebliche Härte bedeuten würde und der Steueranspruch durch den Aufschub nicht gefährdet erscheint. Das Finanzamt prüft die Voraussetzungen im Einzelfall und entscheidet nach Ermessen. Für den Zeitraum der Stundung können Zinsen anfallen, deren Höhe gesetzlich geregelt ist. Häufig wird eine Stundung mit Auflagen oder einem Ratenplan verbunden.

Was Sie beachten sollten

Der Antrag sollte rechtzeitig vor Fälligkeit gestellt und nachvollziehbar begründet werden, damit das Finanzamt die Lage einschätzen kann. Eine Stundung ist ein geordneter Weg, um vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten zu überbrücken und Säumniszuschläge zu vermeiden. Bei der Vorbereitung und Begründung eines Stundungsantrags unterstützen wir Sie gerne und stimmen das Vorgehen mit dem Finanzamt ab.

Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.