Der Teilwert ist ein steuerlicher Bewertungsmaßstab für einzelne Wirtschaftsgüter eines Betriebs. Er beschreibt den Betrag, den ein gedachter Erwerber des gesamten Unternehmens für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde, wenn er den Betrieb fortführt.
Hintergrund des Begriffs
Der Teilwert geht von der Vorstellung aus, dass jemand den ganzen Betrieb kauft und weiterführt. Aus dem Gesamtkaufpreis wird dann gedanklich der Anteil bestimmt, der auf das einzelne Wirtschaftsgut entfällt. Dieser Wert berücksichtigt also, dass ein Gegenstand im Zusammenhang des laufenden Betriebs einen anderen Wert haben kann als bei einem isolierten Verkauf. In der Praxis dient er vor allem dazu, Wertminderungen abzubilden.
Wozu der Teilwert dient
Ist der Teilwert eines Wirtschaftsguts dauerhaft unter den Buchwert gesunken, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Teilwertabschreibung auf diesen niedrigeren Wert vorgenommen werden. Umgekehrt kann später eine Zuschreibung nötig werden, wenn der Wert wieder steigt. Die genauen Voraussetzungen sind gesetzlich geregelt. Bei der zutreffenden Bewertung Ihrer Wirtschaftsgüter in der Finanzbuchhaltung unterstützen wir Sie.
Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.