Steuerlexikon · Buchführung

Umlaufvermögen


Zum Umlaufvermögen gehören die Wirtschaftsgüter eines Betriebs, die nicht dauerhaft, sondern nur vorübergehend im Unternehmen verbleiben. Sie werden im Rahmen des laufenden Geschäfts verbraucht, verarbeitet oder verkauft. In der Bilanz steht das Umlaufvermögen wie das Anlagevermögen auf der Aktivseite.

Welche Posten dazugehören

Typische Bestandteile sind Vorräte wie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren und fertige Erzeugnisse. Hinzu kommen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, also offene Rechnungen gegenüber Kunden, sowie Kassenbestände und Bankguthaben. Diese Posten sind durch ihren häufigen Wechsel gekennzeichnet, denn aus Waren werden Forderungen und aus Forderungen schließlich Geld.

Bedeutung und Bewertung

Das Umlaufvermögen ist eng mit der Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens verbunden, weil sich daraus die kurzfristig verfügbaren Mittel ergeben. Im Gegensatz zum Anlagevermögen wird es nicht planmäßig abgeschrieben. Für seine Bewertung gelten gesonderte gesetzliche Vorschriften, etwa zur Berücksichtigung gesunkener Werte. Wie sich Ihr Umlaufvermögen sauber in der Finanzbuchhaltung abbilden lässt, klären wir gemeinsam.

Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.