Steuerlexikon · Umsatzsteuer

Umsatzsteuer


Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die auf die meisten Lieferungen und sonstigen Leistungen erhoben wird, die ein Unternehmen im Inland gegen Entgelt erbringt. Wirtschaftlich getragen wird sie in der Regel von der Endverbraucherin oder dem Endverbraucher, abgeführt wird sie jedoch vom leistenden Unternehmen.

Wie sie funktioniert

Ein Unternehmen weist die Umsatzsteuer in seinen Rechnungen offen aus und vereinnahmt sie zusammen mit dem Entgelt. Diesen Betrag schuldet es dem Finanzamt. Im Gegenzug kann ein vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen die ihm selbst in Rechnung gestellte Steuer als Vorsteuer gegenrechnen, sodass im Ergebnis nur die Differenz an das Finanzamt fließt. Dadurch wird die Steuer entlang der Wertschöpfungskette weitergereicht und letztlich vom Endverbrauch getragen.

Was Unternehmen beachten sollten

Je nach Art der Umsätze kommen unterschiedliche Steuersätze in Betracht, daneben gibt es steuerfreie und nicht steuerbare Vorgänge. Die geschuldete Steuer wird in regelmäßigen Abständen gegenüber dem Finanzamt angemeldet. Eine saubere Erfassung in der laufenden Buchführung ist dafür die Grundlage. Wir unterstützen Sie im Rahmen der Finanzbuchhaltung bei der korrekten Behandlung Ihrer Umsätze und der fristgerechten Anmeldung.

Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.