Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist eine eigene Kennung, die Unternehmen für die Abwicklung von Geschäften innerhalb der Europäischen Union benötigen. Sie dient dazu, Unternehmen im grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr eindeutig zu identifizieren.
Wofür sie gebraucht wird
Wer Lieferungen oder Leistungen an Unternehmen in anderen EU-Mitgliedstaaten erbringt oder von dort bezieht, weist über die Identifikationsnummer seine Unternehmereigenschaft nach. Sie ist insbesondere für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen und für die korrekte Behandlung grenzüberschreitender Dienstleistungen von Bedeutung. Auf entsprechenden Rechnungen werden häufig die Identifikationsnummern beider beteiligten Unternehmen angegeben.
Beantragung und Abgrenzung
Die Identifikationsnummer wird auf Antrag von der zuständigen Stelle erteilt und ist von der allgemeinen Steuernummer und der persönlichen Steuer-Identifikationsnummer zu unterscheiden. Sie wird Unternehmen häufig bereits bei der Aufnahme der Tätigkeit zugeteilt, lässt sich aber auch später beantragen. Vor der Anwendung von Steuerbefreiungen empfiehlt es sich, die Gültigkeit der Nummer des Geschäftspartners zu prüfen, da sie für die korrekte umsatzsteuerliche Behandlung maßgeblich ist. Im Rahmen der Finanzbuchhaltung unterstützen wir Sie bei der korrekten Verwendung Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.