Die Umsatzsteuervoranmeldung ist eine regelmäßige Meldung, mit der ein Unternehmen dem Finanzamt die in einem bestimmten Zeitraum entstandene Umsatzsteuer und die abziehbare Vorsteuer mitteilt. Aus der Gegenüberstellung ergibt sich eine Zahllast oder ein Erstattungsanspruch.
Ablauf
Die Voranmeldung wird in elektronischer Form an das Finanzamt übermittelt. Der Anmeldezeitraum kann je nach Höhe der Steuer monatlich oder vierteljährlich sein, bei geringer Steuer kann das Finanzamt von Voranmeldungen befreien. Eine errechnete Zahllast ist zum jeweiligen gesetzlichen Fälligkeitstermin an das Finanzamt zu entrichten. Ergibt sich ein Überschuss an Vorsteuer, wird dieser nach Prüfung erstattet.
Verhältnis zur Jahreserklärung
Die Voranmeldungen sind Vorauszahlungen auf die endgültige Steuer. Nach Ablauf des Jahres wird zusätzlich eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgegeben, in der die Voranmeldungen zusammengeführt und etwaige Korrekturen berücksichtigt werden. Wer die Fristen versäumt, riskiert Verspätungs- und Säumniszuschläge. Im Rahmen der Finanzbuchhaltung erstellen und übermitteln wir Ihre Voranmeldungen fristgerecht und behalten die Termine für Sie im Blick.
Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.