Die Veranlagung ist das Verfahren, in dem das Finanzamt die Steuer auf Grundlage der eingereichten Steuererklärung prüft und durch Bescheid festsetzt. Sie bildet damit den Abschluss des Besteuerungsverfahrens für einen bestimmten Zeitraum.
Wie das Verfahren abläuft
Sie reichen Ihre Steuererklärung beim Finanzamt ein. Das Finanzamt wertet die Angaben aus, berücksichtigt geleistete Vorauszahlungen oder einbehaltene Steuern und ermittelt die festzusetzende Steuer. Das Ergebnis erhalten Sie als Steuerbescheid, aus dem sich eine Erstattung oder eine Nachzahlung ergeben kann. Den Ablauf rund um Ihre Einkommensteuererklärung begleiten wir für Sie von der Erstellung bis zur Prüfung des Bescheids.
Einzel- und Zusammenveranlagung
Bei Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern gibt es grundsätzlich die Wahl zwischen Einzelveranlagung und Zusammenveranlagung. Bei der Zusammenveranlagung werden beide gemeinsam behandelt, bei der Einzelveranlagung wird jede Person für sich besteuert. Welche Form günstiger ist, hängt von den persönlichen Verhältnissen ab und lässt sich im Einzelfall vergleichen. Auch außerhalb von Partnerschaften kann eine Veranlagung sinnvoll oder verpflichtend sein, etwa bei mehreren Einkunftsarten oder bei bestimmten steuerlichen Sachverhalten.
Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.