Der Verpflegungsmehraufwand bezeichnet die zusätzlichen Kosten für Verpflegung, die entstehen, wenn jemand aus beruflichen Gründen außerhalb der eigenen Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte unterwegs ist. Da man auswärts oft teurer essen muss als zu Hause, erkennt das Steuerrecht hierfür pauschale Beträge an.
Wann der Aufwand anfällt
Typische Fälle sind Dienstreisen, Auswärtstermine oder Tätigkeiten an wechselnden Einsatzorten. Maßgeblich ist, wie lange man am jeweiligen Tag von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte abwesend ist. Je nach Dauer der Abwesenheit gelten unterschiedliche Pauschalen, deren Höhe gesetzlich festgelegt ist. Für mehrtägige Reisen gibt es eigene Regelungen für An- und Abreisetage.
Pauschalen statt Einzelnachweis
Ein wichtiger Punkt ist, dass für die Verpflegung nicht die tatsächlichen Kosten abgerechnet werden, sondern feste Pauschalen angesetzt werden. Quittungen für einzelne Mahlzeiten sind dafür nicht nötig. Stellt der Arbeitgeber Mahlzeiten unentgeltlich zur Verfügung, mindert das die Pauschale entsprechend. Damit nichts übersehen wird, klären wir die Details im Rahmen der Lohnsteuer für Arbeitnehmer gemeinsam mit Ihnen.
Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.