Steuerlexikon · Verfahren

Verspätungszuschlag


Ein Verspätungszuschlag kann festgesetzt werden, wenn eine Steuererklärung nicht oder nicht fristgerecht abgegeben wird. Er knüpft also an die verspätete Abgabe an. Vom Säumniszuschlag, der die verspätete Zahlung betrifft, ist er zu unterscheiden.

Wie er entsteht

Maßgeblich ist die Frist für die Abgabe der jeweiligen Steuererklärung. Wird sie überschritten, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. In bestimmten Fällen sieht das Gesetz die Festsetzung zwingend vor, in anderen liegt sie im Ermessen des Finanzamts. Die Höhe richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben und berücksichtigt unter anderem die Dauer der Verspätung. Der Verspätungszuschlag wird durch das Finanzamt festgesetzt und gesondert mitgeteilt.

Wie Sie ihn vermeiden

Der sicherste Weg ist die fristgerechte Abgabe der Steuererklärungen. Lässt sich eine Frist nicht einhalten, ist es ratsam, rechtzeitig eine Fristverlängerung beim Finanzamt zu beantragen und die Gründe darzulegen. Bei der fristgerechten Erstellung und Abgabe Ihrer Steuererklärungen unterstützen wir Sie zuverlässig und behalten Ihre Termine im Blick.

Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.