Steuerlexikon · Einkommensteuer

Vorsorgeaufwendungen


Vorsorgeaufwendungen sind Beiträge, die der Absicherung gegen Risiken des Lebens dienen, etwa für Alter, Krankheit oder Berufsunfähigkeit. Sie gehören zu den Sonderausgaben und können das zu versteuernde Einkommen mindern.

Was dazugehört

Man unterscheidet üblicherweise zwischen Altersvorsorgeaufwendungen und sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Zur Altersvorsorge zählen vor allem Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und bestimmte vergleichbare Vorsorgeformen. Zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen gehören etwa Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zu bestimmten weiteren Versicherungen wie der Arbeitslosen- oder Haftpflichtversicherung.

Wie sie berücksichtigt werden

Für die Berücksichtigung gelten unterschiedliche Regeln und gesetzlich festgelegte Höchstbeträge, je nachdem, um welche Art von Vorsorge es sich handelt. Nicht alle Beiträge wirken sich in voller Höhe aus. Die Beiträge zur Basisabsicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung nehmen dabei eine besondere Stellung ein. Welche Ihrer Beiträge sich steuerlich auswirken und in welcher Höhe, prüfen wir gerne im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung.

Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.