Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die einem Unternehmen von anderen Unternehmen für bezogene Lieferungen und Leistungen in Rechnung gestellt wird. Für ein vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen ist sie kein endgültiger Kostenfaktor, weil es sie mit der selbst geschuldeten Umsatzsteuer verrechnen kann.
Abgrenzung zur Umsatzsteuer
Die Begriffe Umsatzsteuer und Vorsteuer bezeichnen wirtschaftlich dieselbe Steuer, jedoch aus unterschiedlicher Sicht. Stellt ein Unternehmen seinen Kunden Umsatzsteuer in Rechnung, schuldet es diese dem Finanzamt. Wird ihm selbst von Lieferanten Umsatzsteuer berechnet, ist das aus seiner Sicht Vorsteuer. In der Anmeldung gegenüber dem Finanzamt werden beide Beträge gegenübergestellt, sodass nur der verbleibende Saldo gezahlt oder erstattet wird.
Voraussetzungen
Damit Vorsteuer abgezogen werden darf, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört insbesondere eine ordnungsgemäße Rechnung mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Angaben, und die bezogene Leistung muss für das Unternehmen verwendet werden. Bei steuerfreien Umsätzen kann der Abzug ganz oder teilweise ausgeschlossen sein. Im Rahmen der Finanzbuchhaltung prüfen wir Ihre Eingangsrechnungen und erfassen die Vorsteuer korrekt.
Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.