Steuerlexikon · Umsatzsteuer

Vorsteuerabzug


Der Vorsteuerabzug ist das Recht eines Unternehmens, die ihm in Rechnung gestellte Umsatzsteuer (Vorsteuer) von der selbst geschuldeten Umsatzsteuer abzuziehen. Dadurch wird die Steuer für das Unternehmen wirtschaftlich neutral, und die endgültige Belastung trägt der private Endverbrauch.

Voraussetzungen

Der Abzug setzt voraus, dass das Unternehmen die bezogene Leistung für sein Unternehmen verwendet und eine ordnungsgemäße Rechnung mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Angaben vorliegt. Fehlen einzelne Pflichtangaben, kann der Abzug versagt werden, bis die Rechnung berichtigt ist. Auch der Zeitpunkt, zu dem der Abzug geltend gemacht werden darf, ist gesetzlich geregelt.

Einschränkungen

Nicht jede gezahlte Umsatzsteuer ist abziehbar. Wer ausschließlich steuerfreie Umsätze ausführt oder die Kleinunternehmerregelung anwendet, ist in der Regel nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Werden Eingangsleistungen sowohl für abzugsberechtigte als auch für nicht abzugsberechtigte Zwecke genutzt, ist die Vorsteuer entsprechend aufzuteilen. Diese Abgrenzung ist im Detail anspruchsvoll. Im Rahmen der Finanzbuchhaltung sorgen wir dafür, dass Ihr Vorsteuerabzug korrekt und nachvollziehbar erfasst wird.

Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.