Steuerlexikon · Umsatzsteuer

Zusammenfassende Meldung


Die Zusammenfassende Meldung ist eine besondere Meldung an die Finanzverwaltung, mit der Unternehmen ihre steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen sowie bestimmte sonstige grenzüberschreitende Leistungen an Unternehmen in anderen EU-Mitgliedstaaten angeben. Sie dient der Kontrolle des Warenverkehrs innerhalb der Europäischen Union.

Was gemeldet wird

In der Meldung werden je Geschäftspartner die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und der jeweilige Wert der Umsätze angegeben. So können die Finanzverwaltungen der Mitgliedstaaten abgleichen, ob die Empfänger die bezogenen Leistungen ordnungsgemäß versteuern. Die Meldung ist von der Umsatzsteuervoranmeldung zu unterscheiden, beide bestehen nebeneinander.

Pflicht und Fristen

Wer entsprechende EU-Umsätze ausführt, muss die Zusammenfassende Meldung in elektronischer Form innerhalb der gesetzlichen Fristen übermitteln. Der Meldezeitraum richtet sich nach Art und Umfang der Umsätze. Werden in einem Zeitraum keine entsprechenden Umsätze ausgeführt, ist insoweit auch keine Meldung abzugeben. Unstimmigkeiten zwischen Voranmeldung und Meldung können zu Rückfragen des Finanzamts führen. Eine sorgfältige Erfassung der Identifikationsnummern und Umsätze ist daher wichtig. Im Rahmen der Finanzbuchhaltung erstellen wir Ihre Zusammenfassende Meldung und stimmen sie mit Ihren Voranmeldungen ab.

Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihren konkreten Fall sprechen Sie uns gerne an.